Fäkalien (Beuteln) Entsorgung im Restmüll verboten!

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Admin Reiner
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Fäkalien (Beuteln) Entsorgung im Restmüll verboten!

#1

Beitrag von Admin Reiner »

Hallo,
in Deutschland blickt man ja vor lauter Verordnungen nicht mehr durch :oops:
Auch die Behörden nicht mehr :lol:

Es gibt eine Camping- (Platz) incl. SP Verordnung die besagt 2 m Sicherheitsabstand.
Aber über dieser Verordnung steht die Brandschutzverordnung, die besagt bei offener Flamme müssen 3 m eingehalten werden!!! Ein Absorber hat eine offene Flamme.

Es gibt eine Camping- (Platz) incl. SP Verordnung die besagt, Restmüll muß von den SP/CP Betreibern gesammelt u. entsorgt werden!

Aber über dieser Verordnung steht die kommunalen Müllentsorgung wie zBspl. das Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim! Diese ist verpflichtet, das dabei auch die Hygienevorschriften/Verordnungen eingehalten werden!!
Deshalb bin ich jetzt auch der Meinung, wie diese Behörde, Fäkalien entsorgen im Restmüll ist verboten!!

Eigentlich sollte die Fa. Clesana dagegen was unternehmen, denn sie behauptet Fäkalienbeuteln sind erlaubt im Restmüll zu entsorgen!!!!
Clesana ist bekannt für tollen Service und noch schneller im antworten per Email!
Ich habe sie auf dieses Verbot am 19.5 hingewiesen, aber wie erwartet bis heute keine Antwort bekommen :oops:
Ich bin mir sicher, Clesana sind diese Hygienevorschriften (Verbote) bekannt.
Deshalb antwortet sie auch nicht auf meine Fragen!!
(Wie heißt es so schön, keine Antwort ist auch eine Antwort!!)
Gruß Reiner

PS Ich würde zur Zeit um viel Ärger und Geld zu sparen, keine Verschweißer-Toilette kaufen!! Bis es eindeutig positiv wie negativ geregelt wird!!!!!!
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Papi
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Re: Fäkalien (Beuteln) Entsorgung im Restmüll verboten!

#2

Beitrag von Papi »

Der Beitrag vermischt mehrere Dinge miteinander – und enthält nach meinem Kenntnisstand einige rechtlich sehr wackelige bzw. falsche Schlussfolgerungen.

Zum Thema „3 m wegen offener Flamme“:

Ein Absorberkühlschrank im Wohnmobil arbeitet tatsächlich meist mit einer kleinen Gasflamme, die bekanntermaßen auch an Tankstellen nicht gern gesehen ist. Daraus folgt aber nicht automatisch eine allgemeine Pflicht von 3 m Abstand zwischen Fahrzeugen.

Für Campingplätze gelten in Deutschland typischerweise landesrechtliche Camping- und Sonderbauvorschriften. Dort findet man häufig:

2 m Abstand zwischen Campingfahrzeugen,
teilweise ergänzt um Brandschutzauflagen,
oder gar Alternativen durch Brandschutzstreifen/-wände.

Diese Regeln sind konkret für Campingplätze gemacht und gehen allgemeinen Überlegungen vor.

Die Behauptung:

„Über dieser Verordnung steht die Brandschutzverordnung mit 3 m“

ist deshalb problematisch, weil es keine bundesweit allgemeingültige „Brandschutzverordnung“ gibt, die pauschal sagt:

„Bei jeder offenen Flamme sind 3 m Abstand einzuhalten.“

Gerade bei Wohnmobilen wäre das praktisch auch kaum umsetzbar, weil:

Gasherde,
Absorberkühlschränke,
Heizungen

alle offene bzw. verbrennende Gasflammen nutzen.

Entscheidend sind dort vielmehr:

zugelassene Bauart,
CE-/Normkonformität,
G 607-Prüfung,
Einhaltung der Einbauvorschriften.

Die Campingplatz-Abstandsregel berücksichtigt das bereits.

Auch die Aussage zur Clesana-Toilette ist rechtlich nicht so eindeutig, wie dargestellt.

Die Entsorgung solcher verschweißten Beutel hängt ab von:

kommunaler Abfallsatzung,
konkretem Inhalt,
Einstufung als hygienisch unbedenklicher Restmüll,
und teils lokalen Vorgaben.

Viele Hersteller argumentieren, dass die verschweißten Beutel wie Windeln oder Inkontinenzmaterial als Restmüll zulässig seien. Manche Kommunen sehen das ebenfalls so, andere möglicherweise restriktiver.

Ein pauschales bundesweites „Verbot“ der Entsorgung im Restmüll wäre unsinnig, denn dann müssten vorbenannte Windeln als Sondermüll behandelt werden - obschon es vor einigen Jahren bei uns Exemplare gab, bei denen ich lieber einem Gamma-Strahler ausgesetzt gewesen wäre.

Obendrauf kommt dann aber leider auch noch der Betreiber des Camping- oder Stellplatzes. Er hat dort Hausrecht und kann damit strengere Regeln als das gesetzliche Minimum aufstellen.
Wer den Platz nutzt, akzeptiert grundsätzlich die Platzordnung.
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Admin Reiner
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Re: Fäkalien (Beuteln) Entsorgung im Restmüll verboten!

#3

Beitrag von Admin Reiner »

Hallo,
habe vergessen, die "Brandschutzverordnung" für Wohnmobile wurde erweitert. Man muß jetzt beim Tanken diese beachten und einen sichtbaren Warnhinweis haben!
Meiner wurde persönlich von der Dekra ( schief) auf die Eingangstür geklebt :oops:
Gruß Reiner
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Papi
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Re: Fäkalien (Beuteln) Entsorgung im Restmüll verboten!

#4

Beitrag von Papi »

Jetzt hör doch mal mit diesen Behauptungen auf.

Eine neue, erweiterte "Brandschutzverordnung" nur für Wohnmobile, die zu grundlegend neuen Handlungen beim Tanken zwingt, gibt es nicht. Gesetzlich festgeschrieben ist jedoch die Pflicht, während des Tankvorgangs sämtliche Gasgeräte (wie Kühlschrank, Heizung oder Herd), die über Flüssiggasflaschen betrieben werden, auszuschalten.

https://www.gok-blog.de/2025/02/12/mues ... ssen-sein/
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Admin Reiner
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Re: Fäkalien (Beuteln) Entsorgung im Restmüll verboten!

#5

Beitrag von Admin Reiner »

Hallo,
was sollen wir mit dem veralteten Link anfangen ?

Vor kurzem wurde mir bei der DEKRA mitgeteilt, es gibt eine neue Brandschutz-Gasverordnung. Deshalb müssten sie mir diesen Warnhinweis auf die Eingangstür innen kleben. Ohne diesen Aufkleber bekomme ich keinen "TÜV"!!!!!!!!!!!!!

https://www.ebay.de/itm/144708841300?sr ... yk2XWa2f4M

Ich habe nicht alle Verbotsbilder verstanden?????
Anscheinend muss auch eine Clesana ausgeschaltet werden??
Sicherlich kannst du uns alle Verbotszeichen erklären und warum es verboten ist :D
Gruß Reiner
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